Um das globale Problem des illegalen Holzeinschlags bzw. des illegalen Holzhandels zu bekämpfen, wurde von Seiten der EU die EU Timber Regulation -
Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR)
beschlossen. Seit dem 3. März 2013 darf nur noch legales Holz bzw. Holzprodukte in die EU importiert werden.
Es werden
zwei Arten von Betrieben unterschieden, die unterschiedliche Pflichte haben:
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Händler (Traders) - sind jene Betriebe, die innerhalb der EU mit Holz arbeiten, d.h. das Holz wird von einem europäischen Lieferanten gekauft. Händler sind verpflichtet die Namen ihrer Lieferanten und Kunden zu dokumentieren, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
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EU Marktteilnehmer (Operators) – sind jene Firmen, die zum ersten Mal Holz bzw. Holzerzeugnisse auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen. Der Marktteilnehmer ist zur Einführung einer Sorgfaltspflichtregelung verpflichtet.
Organisationen außerhalb der EU
sind dann betroffen, wenn sie Holz-oder Holzprodukte in die EU exportieren, da sie in diesen Fall ihrem Kunden in der EU Auskunft und gültige Nachweise liefern müssen.
Die EUTR gilt für viele Holz- und Holzfaserprodukte, aber nicht für alle. Schon fertige Produkte wie Bürsten, Korken, Musikinstrumente oder bedrucktes Papier sind ausgenommen. Rohholz, Furnier, Spannplatten, Zellstoff, Papier oder Hausmöbel, u. A. sind aber betroffen und unterliegen der Kontrollpflicht.
Betroffene Betriebe werden von zuständigen Behörden (Competent Authorities) kontrolliert. Deutsche Importeure zum Beispiel werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) überprüft.
Ein betriebliches Kontrollsystem zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht besteht aus mindestens drei Komponenten:
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Sammlung von Informationen über das Produkt - Holzart, Herkunft, gelieferte Menge, Name des Lieferanten und Kunden an die verkauft wird, und eventuelle Dokumente und Nachweise über die Einhaltung der Rechtsvorschriften.
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Risikobewertung - Bestimmung des Risikos einer illegalen Herkunft anhand:
- Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften.
- Häufigkeit von illegalem Holzeinschlag bei spezifischen Baumarten.
- Häufigkeit von illegalem Holzeinschlag in einem bestimmten Land oder Region, einschließlich der Berücksichtigung von bewaffneten Konflikten.
- Vorhandensein von Sanktionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen oder des Rates der EU für die Einfuhr oder Ausfuhr von Holz.
- Komplexität der Lieferkette.
3. Risikominderungsverfahren: Sollte ein Risiko bestehen, so muss dieses durch die Beschaffung weiterer Informationen und ggf. Überprüfung des Lieferanten begrenzt werden.
Das System der Sorgfaltspflicht gemäß EU hat große Ähnlichkeiten mit den Anforderungen bei Zertifizierung und IMO kann die betroffenen Firmen mit seiner Erfahrung unterstützen.